Bestimmung der DIN-Richtung bei Drücker Einflügeltüren oder Zweiflügeltüren (die erforderliche Angabe ist immer auf den Gehflügel bezogen).Maßgebend für die Richtungsbestimmung ist der Blick bei geschlossenem Flügel auf die Anschlagseite, also auf jene Seite, auf der die Türbänder sichtbar sind. Je nachdem, wo sich vom Beschauer aus gesehen die Bänder befinden, gelten diese als linke Türe (DIN links) oder als rechte Türe (DIN rechts). DIN rechts DIN rechts DIN links DIN links DIN RECHTS RECHTS AUSWÄRTS Türbänder sind innen rechts angebracht = DIN rechts (Drücker zeigt innen nach rechts zu den Bändern) DIN LINKS LINKS AUSWÄRTS Türbänder sind innen links angebracht= DIN links (Drücker zeigt innen nach links zu den Bändern)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Griffwelt GmbH Partnerschaft braucht feste Regeln. 1. GELTUNG Die nachstehenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen bzw. für alle Kauf- und Lieferverträge, die wir mit Abnehmern oder Auftraggebern (Kunden, Käufer) abschließen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht nochmals widersprechen. 2. ANGEBOT, AUFTRAG, PREIS Unsere Angebote sind stets freibleibend; wir behalten uns vor, den Preis zu berichtigen, wenn bis zum Tage der Lieferung höhere Energie- bzw. Materialpreise oder Steuererhöhungen eingetreten sind. Mündliche Zusagen, Vertragsabschlüsse und Liefervereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Aufträgen, nicht aber zu deren Bestätigung ermächtigt und bevollmächtigt. Der Besteller prüft den Inhalt schriftlicher Auftragsbestätigungen und hat eventuelle Unstimmigkeiten unverzüglich zu beanstanden. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, sie schließen Fracht und Transportversicherung nicht ein. 3. LIEFERUNG Angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit annähernd eingehalten, feste Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Die Lieferfrist beginnt erst nach völliger Klarstellung des Auftrages mit Erstellung der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen und Materialmangel durch Verzögerung in der Zulieferung. Sofern diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung des Kaufvertrages einwirken, verlängern sich die Lieferfristen angemessen bzw. berechtigen sie uns vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Im Falle eines Lieferverzuges kann der Käufer nach Stellung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen sind in jedem Fall zulässig, jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft. Musterlieferungen erfolgen nur gegen Berechnung. Unsere Muster und Entwürfe stellen geistiges Eigentum dar und dürfen nicht nachgeahmt oder Konkurrenzfirmen zur Nachahmung unterbreitet werden. 4. GEFAHRENÜBERGANG, VERSAND UND VERPACKUNG Die Bestimmung der Versandart ist uns überlassen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt nur auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn unsere eigenen Fahrzeuge eingesetzt werden, was nach bestem Ermessen, ohne Verpflichtung für billigste und sicherste Versandart, möglich ist. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware bzw. deren Aussonderung und Bereitstellung auf den Besteller über. Mehrkosten für Express- oder Eilsendungen, die vom Besteller verlangt werden hat dieser zu tragen, sowie die Verpackungskosten für alle Bestellungen. 5. RÜCKSENDUNGEN Rücksendungen sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Wir sind berechtigt, Aufwendungen für Warenkontrolle, Neuverpackung oder gegebenenfalls für Oberflächenbehandlung bei unserer Gutschrift in Abzug zu bringen. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten. Die Kosten für den Rücktransport trägt der Absender. 6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Unsere Rechnungen sind, soweit auf der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Barzahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn alle zur Nettozahlung fälligen Rechnungen bezahlt sind. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen, in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehenden Mahn- und Anwaltskosten zu berechnen. Der Kaufpreis ist sofort fällig, wenn der Käufer uns gegen über mit anderen Zahlungen in Verzug kommt oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen. Die Annahme von Wechseln wird vorbehalten, Diskontspesen und Wechselsteuer sind sofort vom Käufer in bar zu zahlen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wird ausgeschlossen. Zahlungen sind ausschließlich auf die in unserer Rechnung angegebenen Bankkonten zu überweisen. Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt. 7. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE Mängelrügen sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich vorzubringen. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder wegen äußerlich erkennbarer Mängel sind nach Ablauf von 14 Tagen nach Eingang der Ware ausgeschlossen. Bei begründeter Mängelrüge nehmen wir die Ware zurück und leisten Ersatz durch Ersatzlieferung einwandfreier Ware oder Gutschrift des Kaufpreises. Gehen Mängel auf eine nicht geeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, fehlerhafte Montage, übliche Abnutzung oder fehlerhafte oder mangelnde Wartung zurück, so stehen wir dafür nicht ein. Ebenso wenig stehen wir für die Folgen unsachgemäßer oder ohne unsere schriftliche Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte ein. Im Übrigen sind weitere Ansprüche des Bestellers, auch gegen unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen wegen Rechtsmängel ausgeschlossen. 8. EIGENTUMSVORBEHALT Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus diesem oder früheren Lieferverträgen sowie etwaigen Nebenforderungen unser Eigentum. Bis dahin ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware einem Dritten zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Droht unserem Eigentum Gefahr einer Beeinträchtigung durch Dritte oder durch Pfändung, so sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Eine Weiterveräußerung darf nur im ordentlichen Geschäftsbetrieb erfolgen. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung gegen die üblichen Risiken zu versichern. 9. SONSTIGES Von uns für die Herstellung von Sonderteilen angefertigte Werkzeuge, Einrichtungen, Schablonen, Modelle usw. bleiben stets unser Eigentum und können nicht herausgegeben werden, auch wenn vom Käufer ein Werkzeugkosten-Anteil bezahlt wurde. Die durch die Herstellung bedingten Abweichungen in Maßen, Gewichten und Farbtönen sind im Rahmen der handelsüblichen bzw. bestehenden Toleranzen sowie nach den Bestimmungen des Maß- und Gewichtsgesetzes zulässig. Muster, die einer Lieferung zugrunde gelegt werden, gelten als ungefähre Grundlage der Lieferung. Bei Anfertigung nach Angaben, Zeichnungen oder Entwürfen der Käufers haftet der Auftraggeber dafür, dass ihm das Urheberverfügungsrecht zusteht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Falls eine Fertigung nach Zeichnung oder Entwurf des Käufers durchgeführt wird, trägt dieser für die konstruktiv richtige Gestaltung sowie für die praktische Eignung der gelieferten Teile alleine die Verantwortung, auch wenn er bei der Entwicklung von uns beraten wurde. Technische Beratungen, Angaben und Auskünfte über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten der Produkte des Lieferers oder für den Lieferer, Handelnden erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Für uns übersandte Muster und Vorlagen etc. leisten wir im Falle von Verlust, Beschädigung oder Bruch keinen Ersatz. Für Druckfehler in Katalogen und Preislisten übernehmen wir keine Verantwortung. Ebenso sind alle Abbildungen und Maßangaben annähernd und unverbindlich. Zweckdienliche Änderungen behalten wir uns vor. All unsere Produkte werden stets dem neuesten Stand der Technik und der Verwendbarkeit angepasst. Technische Änderungen behalten wir uns vor. 10. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Rechtliche Unwirksamkeit oder Änderungen einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz unserer Firma in 5580 Tamsweg (Austria). Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist 5580 Tamsweg (Austria). Dies gilt auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß. Maßgeblich für das Rechtsverhältnis ist österreichisches Recht.
FIRMENSTANDORT TAMSWEG/SALZBURG 300
Vertrauen ist ein guter Boden für
Willkommen in der Welt von Griffwel
Montagefreundliche 3-teilige Schrau
G R IFFFO R M 68 8 Ø19 Ferrara KLA
G R IFFFO R M 68 8 Ø20 Imola KLASS
G R IFFFO R M 65 8 Ancona KLASSIFIZ
G R IFFFO R M 64 8 18 22 Bari KLASS
G R I FFFO R M 67 8 19 24 Genua KLA
G R IFFFO R M 68 8 Udine KLASSIFIZI
G R IFFFO R M Cecina KLASSIFIZIERUN
GRIFFFORM Forli KLASSIFIZIERUNG GEM
NEUES MODELL GRIFFFORM Foggia KLASS
G R IFFFO R M 8 Ø23 Alessandria KL
G R IFFFO R M 60 8 20 Bozen KLASSIF
G R IFFFO R M 68 8 Udine II KLASSIF
GRIFFFORM Monaco KLASSIFIZIERUNG GE
G R IFFFO R M Bologna Ausführung:
GRIFFFORM Pesaro Ausführung: 3-tei
G R IFFFO R M Avellino Ausführung:
G R IFFFO R M Avellino Ausführung:
G R IFFFO R M Ferrara Flat Round KL
GRIFFFORM Padua Flat Square KLASSIF
G R I FFFO R M Salerno Flat Round K
52
NEUES MODELL GRIFFFORM Foggia Flat
NEUES MODELL GRIFFFORM Abano Flat S
22 3 58 G R IFFFO R M Alessandria F
20 3 58 GRIFFFORM Como Flat Round K
GRIFFWELT IST ANDERS. GRIFFWELT IST
G R IFFFO R M Ferrara KLASSIFIZIERU
G R IFFFO R M Ferrara Flat Round KL
NEUES MODELL G R I FFFO R M Matera
GRIFFFORM Alassio Flat Square Ausf
NEUES MODELL Amalfi Flat Square GRI
Montagefreundliche 2-teilige Clipro
8 GRIFFFORM Torino Square Ausführu
8 GRIFFFORM Torino Square Ausführu
8 GRIFFFORM Cremona Square Ausführ
GRIFFFORM Wagrain Ausführung: 2-te
G R IFFFO R M Leogang Ausführung:
Wagrain Fenstergriffe Ausführung:
EINBOHRBAND zweiteilig, Ø 16 mm,
2 teilige Flachrosette - Magnet OHN
G R IFFFO R M NEUE TECHNIK NUR MIT
NEUE TECHNIK NUR MIT EINEM DORMAKAB
G R IFFFO R M NEUE TECHNIK NUR MIT
NEUE TECHNIK NUR MIT EINEM DORMAKAB
MADE IN ITALY LANGSCHILDER Alessand
MADE IN ITALY LANGSCHILDER Avellino
MADE IN ITALY LANGSCHILDER Carrara
MADE IN ITALY RENOVIERUNGS- LANGSCH
Schutzbeschläge Kurzschilder 113
SCHUTZBESCHLÄGE Ferrara SB - ZA KL
69 8 Ø21 68 8 Ø19 SCHUTZBESCHLÄG
SCHUTZBESCHLÄGE Ferrara Kombi SB -
MADE IN ITALY SCHUTZBESCHLÄGE Avel
MADE IN ITALY SCHUTZBESCHLÄGE Ales
KURZSCHILDER Ferrara Kurzschild ZER
Rohrrahmenbeschläge EINFACHE UND S
G R IFFFO R M ROHRRAHMENBESCHLÄGE
G R IFFFO R M ROHRRAHMENBESCHLÄGE
G R IFFFO R M ROHRRAHMENBESCHLÄGE
SCHUTZROSETTENPAAR Ø 52 MM, OPTIK
PVD KUPFER PVD RAUCHSCHWARZ PVD RAU
E S MAT T/P OLIERT EDEL S TAHL MAT
Laden...
Laden...
Laden...