Aufrufe
vor 2 Jahren

Emotionen IV - Gesamtkatalog - Griffwelt

  • Text
  • Edelstahl
  • Hochhaltefeder
  • Klassifizierung
  • Rosetten
  • Fensterolive
  • Wechselgarnitur
  • Rauchschwarz
  • Gebrauchskategorie
  • Ferrara
  • Ifffo

Bestimmung der

Bestimmung der DIN-Richtung bei Drücker Einflügeltüren oder Zweiflügeltüren (die erforderliche Angabe ist immer auf den Gehflügel bezogen).Maßgebend für die Richtungsbestimmung ist der Blick bei geschlossenem Flügel auf die Anschlagseite, also auf jene Seite, auf der die Türbänder sichtbar sind. Je nachdem, wo sich vom Beschauer aus gesehen die Bänder befinden, gelten diese als linke Türe (DIN links) oder als rechte Türe (DIN rechts). DIN rechts DIN rechts DIN links DIN links DIN RECHTS RECHTS AUSWÄRTS Türbänder sind innen rechts angebracht = DIN rechts (Drücker zeigt innen nach rechts zu den Bändern) DIN LINKS LINKS AUSWÄRTS Türbänder sind innen links angebracht= DIN links (Drücker zeigt innen nach links zu den Bändern)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Griffwelt GmbH Partnerschaft braucht feste Regeln. 1. GELTUNG Die nachstehenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen bzw. für alle Kauf- und Lieferverträge, die wir mit Abnehmern oder Auftraggebern (Kunden, Käufer) abschließen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht nochmals widersprechen. 2. ANGEBOT, AUFTRAG, PREIS Unsere Angebote sind stets freibleibend; wir behalten uns vor, den Preis zu berichtigen, wenn bis zum Tage der Lieferung höhere Energie- bzw. Materialpreise oder Steuererhöhungen eingetreten sind. Mündliche Zusagen, Vertragsabschlüsse und Liefervereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Aufträgen, nicht aber zu deren Bestätigung ermächtigt und bevollmächtigt. Der Besteller prüft den Inhalt schriftlicher Auftragsbestätigungen und hat eventuelle Unstimmigkeiten unverzüglich zu beanstanden. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, sie schließen Fracht und Transportversicherung nicht ein. 3. LIEFERUNG Angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit annähernd eingehalten, feste Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Die Lieferfrist beginnt erst nach völliger Klarstellung des Auftrages mit Erstellung der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen und Materialmangel durch Verzögerung in der Zulieferung. Sofern diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung des Kaufvertrages einwirken, verlängern sich die Lieferfristen angemessen bzw. berechtigen sie uns vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Im Falle eines Lieferverzuges kann der Käufer nach Stellung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen sind in jedem Fall zulässig, jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft. Musterlieferungen erfolgen nur gegen Berechnung. Unsere Muster und Entwürfe stellen geistiges Eigentum dar und dürfen nicht nachgeahmt oder Konkurrenzfirmen zur Nachahmung unterbreitet werden. 4. GEFAHRENÜBERGANG, VERSAND UND VERPACKUNG Die Bestimmung der Versandart ist uns überlassen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt nur auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn unsere eigenen Fahrzeuge eingesetzt werden, was nach bestem Ermessen, ohne Verpflichtung für billigste und sicherste Versandart, möglich ist. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware bzw. deren Aussonderung und Bereitstellung auf den Besteller über. Mehrkosten für Express- oder Eilsendungen, die vom Besteller verlangt werden hat dieser zu tragen, sowie die Verpackungskosten für alle Bestellungen. 5. RÜCKSENDUNGEN Rücksendungen sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Wir sind berechtigt, Aufwendungen für Warenkontrolle, Neuverpackung oder gegebenenfalls für Oberflächenbehandlung bei unserer Gutschrift in Abzug zu bringen. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten. Die Kosten für den Rücktransport trägt der Absender. 6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Unsere Rechnungen sind, soweit auf der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Barzahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn alle zur Nettozahlung fälligen Rechnungen bezahlt sind. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen, in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehenden Mahn- und Anwaltskosten zu berechnen. Der Kaufpreis ist sofort fällig, wenn der Käufer uns gegen über mit anderen Zahlungen in Verzug kommt oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen. Die Annahme von Wechseln wird vorbehalten, Diskontspesen und Wechselsteuer sind sofort vom Käufer in bar zu zahlen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wird ausgeschlossen. Zahlungen sind ausschließlich auf die in unserer Rechnung angegebenen Bankkonten zu überweisen. Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt. 7. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE Mängelrügen sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich vorzubringen. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder wegen äußerlich erkennbarer Mängel sind nach Ablauf von 14 Tagen nach Eingang der Ware ausgeschlossen. Bei begründeter Mängelrüge nehmen wir die Ware zurück und leisten Ersatz durch Ersatzlieferung einwandfreier Ware oder Gutschrift des Kaufpreises. Gehen Mängel auf eine nicht geeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, fehlerhafte Montage, übliche Abnutzung oder fehlerhafte oder mangelnde Wartung zurück, so stehen wir dafür nicht ein. Ebenso wenig stehen wir für die Folgen unsachgemäßer oder ohne unsere schriftliche Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte ein. Im Übrigen sind weitere Ansprüche des Bestellers, auch gegen unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen wegen Rechtsmängel ausgeschlossen. 8. EIGENTUMSVORBEHALT Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus diesem oder früheren Lieferverträgen sowie etwaigen Nebenforderungen unser Eigentum. Bis dahin ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware einem Dritten zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Droht unserem Eigentum Gefahr einer Beeinträchtigung durch Dritte oder durch Pfändung, so sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Eine Weiterveräußerung darf nur im ordentlichen Geschäftsbetrieb erfolgen. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung gegen die üblichen Risiken zu versichern. 9. SONSTIGES Von uns für die Herstellung von Sonderteilen angefertigte Werkzeuge, Einrichtungen, Schablonen, Modelle usw. bleiben stets unser Eigentum und können nicht herausgegeben werden, auch wenn vom Käufer ein Werkzeugkosten-Anteil bezahlt wurde. Die durch die Herstellung bedingten Abweichungen in Maßen, Gewichten und Farbtönen sind im Rahmen der handelsüblichen bzw. bestehenden Toleranzen sowie nach den Bestimmungen des Maß- und Gewichtsgesetzes zulässig. Muster, die einer Lieferung zugrunde gelegt werden, gelten als ungefähre Grundlage der Lieferung. Bei Anfertigung nach Angaben, Zeichnungen oder Entwürfen der Käufers haftet der Auftraggeber dafür, dass ihm das Urheberverfügungsrecht zusteht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Falls eine Fertigung nach Zeichnung oder Entwurf des Käufers durchgeführt wird, trägt dieser für die konstruktiv richtige Gestaltung sowie für die praktische Eignung der gelieferten Teile alleine die Verantwortung, auch wenn er bei der Entwicklung von uns beraten wurde. Technische Beratungen, Angaben und Auskünfte über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten der Produkte des Lieferers oder für den Lieferer, Handelnden erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Für uns übersandte Muster und Vorlagen etc. leisten wir im Falle von Verlust, Beschädigung oder Bruch keinen Ersatz. Für Druckfehler in Katalogen und Preislisten übernehmen wir keine Verantwortung. Ebenso sind alle Abbildungen und Maßangaben annähernd und unverbindlich. Zweckdienliche Änderungen behalten wir uns vor. All unsere Produkte werden stets dem neuesten Stand der Technik und der Verwendbarkeit angepasst. Technische Änderungen behalten wir uns vor. 10. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Rechtliche Unwirksamkeit oder Änderungen einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz unserer Firma in 5580 Tamsweg (Austria). Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist 5580 Tamsweg (Austria). Dies gilt auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß. Maßgeblich für das Rechtsverhältnis ist österreichisches Recht.

  • Seite 2 und 3:

    FIRMENSTANDORT TAMSWEG/SALZBURG 300

  • Seite 4 und 5:

    Vertrauen ist ein guter Boden für

  • Seite 6 und 7:

    Willkommen in der Welt von Griffwel

  • Seite 9 und 10:

    Montagefreundliche 3-teilige Schrau

  • Seite 11 und 12:

    G R IFFFO R M 68 8 Ø19 Ferrara KLA

  • Seite 13 und 14:

    G R IFFFO R M 68 8 Ø20 Imola KLASS

  • Seite 15 und 16:

    G R IFFFO R M 65 8 Ancona KLASSIFIZ

  • Seite 17 und 18:

    G R IFFFO R M 64 8 18 22 Bari KLASS

  • Seite 19 und 20:

    G R I FFFO R M 67 8 19 24 Genua KLA

  • Seite 21 und 22:

    G R IFFFO R M 68 8 Udine KLASSIFIZI

  • Seite 23 und 24:

    G R IFFFO R M Cecina KLASSIFIZIERUN

  • Seite 25 und 26:

    GRIFFFORM Forli KLASSIFIZIERUNG GEM

  • Seite 27 und 28:

    NEUES MODELL GRIFFFORM Foggia KLASS

  • Seite 29 und 30:

    G R IFFFO R M 8 Ø23 Alessandria KL

  • Seite 31 und 32:

    G R IFFFO R M 60 8 20 Bozen KLASSIF

  • Seite 33 und 34:

    G R IFFFO R M 68 8 Udine II KLASSIF

  • Seite 35 und 36:

    GRIFFFORM Monaco KLASSIFIZIERUNG GE

  • Seite 37 und 38:

    G R IFFFO R M Bologna Ausführung:

  • Seite 39 und 40:

    GRIFFFORM Pesaro Ausführung: 3-tei

  • Seite 41 und 42:

    G R IFFFO R M Avellino Ausführung:

  • Seite 43:

    G R IFFFO R M Avellino Ausführung:

  • Seite 46 und 47:

    G R IFFFO R M Ferrara Flat Round KL

  • Seite 48 und 49:

    GRIFFFORM Padua Flat Square KLASSIF

  • Seite 50 und 51:

    G R I FFFO R M Salerno Flat Round K

  • Seite 52 und 53:

    52

  • Seite 54 und 55:

    NEUES MODELL GRIFFFORM Foggia Flat

  • Seite 56 und 57:

    NEUES MODELL GRIFFFORM Abano Flat S

  • Seite 58 und 59:

    22 3 58 G R IFFFO R M Alessandria F

  • Seite 60 und 61:

    20 3 58 GRIFFFORM Como Flat Round K

  • Seite 62 und 63:

    GRIFFWELT IST ANDERS. GRIFFWELT IST

  • Seite 64 und 65:

    G R IFFFO R M Ferrara KLASSIFIZIERU

  • Seite 66 und 67:

    G R IFFFO R M Ferrara Flat Round KL

  • Seite 68 und 69:

    NEUES MODELL G R I FFFO R M Matera

  • Seite 70 und 71:

    GRIFFFORM Alassio Flat Square Ausf

  • Seite 72 und 73:

    NEUES MODELL Amalfi Flat Square GRI

  • Seite 75 und 76:

    Montagefreundliche 2-teilige Clipro

  • Seite 77 und 78:

    8 GRIFFFORM Torino Square Ausführu

  • Seite 79 und 80:

    8 GRIFFFORM Torino Square Ausführu

  • Seite 81:

    8 GRIFFFORM Cremona Square Ausführ

  • Seite 84 und 85:

    GRIFFFORM Wagrain Ausführung: 2-te

  • Seite 86 und 87:

    G R IFFFO R M Leogang Ausführung:

  • Seite 88 und 89:

    Wagrain Fenstergriffe Ausführung:

  • Seite 90 und 91:

    EINBOHRBAND zweiteilig, Ø 16 mm,

  • Seite 93 und 94:

    2 teilige Flachrosette - Magnet OHN

  • Seite 95 und 96:

    G R IFFFO R M NEUE TECHNIK NUR MIT

  • Seite 97 und 98:

    NEUE TECHNIK NUR MIT EINEM DORMAKAB

  • Seite 99 und 100:

    G R IFFFO R M NEUE TECHNIK NUR MIT

  • Seite 101:

    NEUE TECHNIK NUR MIT EINEM DORMAKAB

  • Seite 104 und 105:

    MADE IN ITALY LANGSCHILDER Alessand

  • Seite 106 und 107:

    MADE IN ITALY LANGSCHILDER Avellino

  • Seite 108 und 109:

    MADE IN ITALY LANGSCHILDER Carrara

  • Seite 110 und 111:

    MADE IN ITALY RENOVIERUNGS- LANGSCH

  • Seite 113 und 114:

    Schutzbeschläge Kurzschilder 113

  • Seite 115 und 116:

    SCHUTZBESCHLÄGE Ferrara SB - ZA KL

  • Seite 117 und 118:

    69 8 Ø21 68 8 Ø19 SCHUTZBESCHLÄG

  • Seite 119 und 120:

    SCHUTZBESCHLÄGE Ferrara Kombi SB -

  • Seite 121 und 122:

    MADE IN ITALY SCHUTZBESCHLÄGE Avel

  • Seite 123 und 124:

    MADE IN ITALY SCHUTZBESCHLÄGE Ales

  • Seite 125 und 126:

    KURZSCHILDER Ferrara Kurzschild ZER

  • Seite 127 und 128:

    Rohrrahmenbeschläge EINFACHE UND S

  • Seite 129 und 130:

    G R IFFFO R M ROHRRAHMENBESCHLÄGE

  • Seite 131 und 132:

    G R IFFFO R M ROHRRAHMENBESCHLÄGE

  • Seite 133 und 134:

    G R IFFFO R M ROHRRAHMENBESCHLÄGE

  • Seite 135 und 136:

    SCHUTZROSETTENPAAR Ø 52 MM, OPTIK

  • Seite 137 und 138:

    PVD KUPFER PVD RAUCHSCHWARZ PVD RAU

  • Seite 139:

    E S MAT T/P OLIERT EDEL S TAHL MAT

  • Seite 142 und 143: Ferrara DKN Farbe: Edelstahl matt F
  • Seite 144 und 145: 64 130 64 140 64 140 Padua Farbe: E
  • Seite 146 und 147: 64 131 Como Farbe: Edelstahl polier
  • Seite 148 und 149: Cremona FENSTERGRIFFE SQUARE Alessa
  • Seite 150 und 151: Ferrara FENSTERGRIFFE FLAT Ferrara
  • Seite 153 und 154: Glastürbeschläge
  • Seite 155 und 156: JUSTIERBARE GRIFFPOSITION + 1,5° N
  • Seite 157 und 158: JUSTIERBARE GRIFFPOSITION + 1,5° N
  • Seite 159 und 160: JUSTIERBARE GRIFFPOSITION + 1,5° N
  • Seite 161 und 162: JUSTIERBARE GRIFFPOSITION + 1,5° N
  • Seite 163 und 164: GLASTÜRBESCHLÄGE STUDIO MAGNET Ne
  • Seite 165 und 166: GLASTÜRBESCHLÄGE OFFICE Triest Sc
  • Seite 167 und 168: KNAUF-ZYLINDER AUF SCHLOSSSEITE FÜ
  • Seite 169 und 170: 1 2 SCHIEBETÜRBESCHLÄGE Modena Ko
  • Seite 171 und 172: Stossgriffe 171
  • Seite 173 und 174: STOSSGRIFFE GANZGLASTÜREN Milano 1
  • Seite 175 und 176: 30 LA A HAUSTÜREN 90 30 108 STOSSG
  • Seite 177 und 178: HAUSTÜREN INKL. STANDARD BEFESTIGU
  • Seite 179 und 180: Höhe 43 mm, Ø 30 mm Farbe: PVD Go
  • Seite 181 und 182: TÜRBAND 2-TEILIG DIN-NORM Ø 15 mm
  • Seite 183 und 184: Griffwelt Verkaufsförderung INTERE
  • Seite 185 und 186: 5 MUSTERTURM 1-FACH FÜR 10 MODELLE
  • Seite 187 und 188: 15 EINZEL-SHOP KONZEPT FÜR GLASTÜ
  • Seite 190 und 191: IFT Zertifizierung Das ift Rosenhei
  • Seite 195: Innovation ist unsere Stärke - Qua